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GModG 2027
Das neue Gebäudemodernisierungsgesetz (GModG) bringt wichtige Änderungen für Eigentümer, Bauherren und Vermieter. Ab dem 1. Januar 2027 gelten unter anderem neue Vorgaben für Energieausweise, energetische Berechnungen und die Nutzung von Solarenergie. Wer einen Neubau oder eine Sanierung plant, sollte die unterschiedlichen Fristen frühzeitig berücksichtigen.
Welche Änderungen betreffen das eigene Haus? Was gilt für Gewerbeimmobilien? Und welche Entscheidungen sind jetzt sinnvoll? LeRaSi gibt einen Überblick über die wichtigsten Neuerungen und ihre Bedeutung für Ihre Planung.
Vom GEG zum Gebäudemodernisierungsgesetz: Was gilt bereits?
Das bisherige Gebäudeenergiegesetz (GEG) wurde im Juli 2026 zum Gebäudemodernisierungsgesetz (GModG) weiterentwickelt. Erste Änderungen gelten bereits seit dem 29. Juli 2026. Dazu gehört der Wegfall der bisherigen pauschalen Vorgabe, neue Heizungen mit mindestens 65 Prozent erneuerbaren Energien zu betreiben.
Für bestimmte neu eingebaute Gas- und Ölheizungen gelten stattdessen gestaffelte Anforderungen an klimafreundliche Brennstoffe. Diese sogenannte Biotreppe beginnt ab 2029. Die Heizungsänderungen sind deshalb von den weiteren Neuerungen zu unterscheiden, die zum Jahresbeginn 2027 wirksam werden.
Quelle: Wirtschaftsministerium Hessen
Energieausweis 2027: Neue Angaben und Berechnungsgrundlagen
Zum 1. Januar 2027 ändern sich die Anforderungen an Energieausweise. Betroffen sind sowohl die enthaltenen Angaben als auch die Grundlagen der energetischen Berechnung. Das Deutsche Institut für Bautechnik bereitet dafür eine Anpassung des Registriersystems vor.
Für Eigentümer bedeutet das: Wenn Sie einen Energieausweis für Verkauf, Vermietung oder einen Neubau benötigen, sollten Sie rechtzeitig klären, welche Anforderungen für die Ausstellung gelten und welche Gebäudeunterlagen erforderlich sind.
Besonders wichtig sind die Änderungen bei Nichtwohngebäuden, etwa Büro- oder Gewerbeimmobilien: Bei neu auszustellenden Energieausweisen wird der Bedarfsausweis maßgeblich; außerdem wird eine Energieeffizienzskala von A bis G eingeführt. Für Wohngebäude bleibt die Skala von A+ bis H bestehen.
Quellen: Deutsches Institut für Bautechnik und dena – Anforderungen an Nichtwohngebäude
Solarpflicht ab 2027: Welche Gebäude sind betroffen?
Mit dem GModG werden bundesweite Vorgaben zur Nutzung von Solarenergie schrittweise eingeführt. Ab dem 1. Januar 2027 betrifft die Pflicht neu errichtete öffentliche Nichtwohngebäude sowie neue Nichtwohngebäude mit mehr als 250 Quadratmetern Nutzfläche.
Für bestehende Nichtwohngebäude folgen weitere Anforderungen zu späteren Zeitpunkten. Neue Wohngebäude werden von der bundesweiten Regelung grundsätzlich ab 2030 erfasst.
Dabei bestehen Ausnahmen, beispielsweise bei technischer Unmöglichkeit oder wirtschaftlicher Unzumutbarkeit. Zusätzlich können die Bundesländer weitergehende Anforderungen festlegen. Für ein konkretes Bauvorhaben müssen deshalb Bundes- und Landesrecht gemeinsam betrachtet werden.
Unser Planungstipp: Wer einen Neubau oder eine Dachsanierung vorbereitet, sollte die mögliche Solarnutzung frühzeitig einbeziehen. Dachausrichtung, Verschattung, Tragfähigkeit und die Abstimmung mit der Heiztechnik beeinflussen, welche Lösung zum Gebäude passt.
Quelle: dena – Solarenergie im GModG
Energetische Nachweise: Neue Grundlagen für Neubau und Sanierung
Ab 2027 ändern sich auch technische Grundlagen der Gebäudebewertung. Dazu gehören ein neu definiertes Referenzgebäude, angepasste Primärenergie- und CO₂-Emissionsfaktoren sowie aktualisierte Berechnungsnormen.
Das Referenzgebäude dient als Vergleichsmaßstab für den energetischen Nachweis. Änderungen an diesem Maßstab können beeinflussen, wie Gebäudehülle und Anlagentechnik bewertet werden.
Für Bauherren lohnt es sich deshalb, energetische Berechnungen frühzeitig mit der weiteren Planung abzustimmen. So lassen sich Dämmung, Fenster, Heizung und erneuerbare Energien gemeinsam betrachten und spätere Anpassungen reduzieren.
Quelle: dena – Neuerungen im GModG
Nichtwohngebäude: Sanierungsanforderungen für 2030 und 2033 vorbereiten
Das GModG führt Mindestenergiestandards für bestehende Nichtwohngebäude ein. Die maßgeblichen Erfüllungsstufen greifen ab 2030 und ab 2033. Im Mittelpunkt stehen energetisch besonders ineffiziente Gebäude; zugleich sieht das Gesetz Ausnahmen und Erleichterungen vor.
Wichtig ist die Unterscheidung: Die gesetzlichen Grundlagen werden ab 2027 wirksam, die jeweiligen energetischen Grenzwerte müssen jedoch zu den späteren Stichtagen eingehalten werden. Eigentümer älterer Gewerbeimmobilien sollten diese Zeit nutzen, um einen möglichen Handlungsbedarf prüfen zu lassen.
Quelle: dena – Mindestenergiestandards für Nichtwohngebäude
Ausblick: Nullemissionsgebäude ab 2028 und 2030
Weitere Änderungen folgen beim Neubau: Ab 2028 gilt der Nullemissionsstandard für neue Nichtwohngebäude im Eigentum der öffentlichen Hand, die von Behörden genutzt werden. Ab 2030 wird dieser Standard auf alle Neubauten ausgeweitet.
Ein Nullemissionsgebäude zeichnet sich durch eine hohe Energieeffizienz aus und verursacht am Standort keine CO₂-Emissionen aus fossilen Brennstoffen. Auch die Betrachtung von Treibhausgasemissionen über den Lebenszyklus gewinnt durch die Umsetzung der europäischen Gebäuderichtlinie an Bedeutung.
Quelle: Bayerisches Bauministerium
Was sollten Eigentümer jetzt tun?
Eine gute Vorbereitung beginnt mit dem eigenen Gebäude und dem geplanten Vorhaben. Sinnvoll sind insbesondere diese Schritte:
- Gebäudezustand erfassen: Welche Schwachstellen bestehen an Gebäudehülle und Heiztechnik?
- Vorhaben und Fristen klären: Geht es um Neubau, Sanierung, Heizungstausch, Verkauf oder Vermietung?
- Maßnahmen gemeinsam planen: Dämmung, Heizlast, Wärmeerzeugung und Solarnutzung aufeinander abstimmen.
- Fördermöglichkeiten prüfen: Aktuelle Programmbedingungen und den richtigen Zeitpunkt der Antragstellung berücksichtigen.
So entsteht eine nachvollziehbare Grundlage für Investitionen, die zum Gebäude, zum Budget und zur geplanten Nutzung passen.
Energieberatung in Schwerin und Norddeutschland: LeRaSi unterstützt Sie
Sie möchten wissen, was das GModG ab 2027 für Ihre Immobilie bedeutet? LeRaSi unterstützt Eigentümer und Bauherren in Schwerin, Mecklenburg-Vorpommern und Norddeutschland bei der energetischen Bewertung und der Planung sinnvoller Maßnahmen.
Ob Energieausweis, Heizlastberechnung oder Sanierungsstrategie: Wir betrachten Ihr Gebäude individuell und zeigen Ihnen, welche nächsten Schritte für Ihr Vorhaben sinnvoll sind.
Mehr über unsere Energieberatung erfahren oder direkt Kontakt aufnehmen.
Telefon: 0177 5455385
E-Mail: info@lerasi.de
Stand: 22. Oktober 2026. Welche Anforderungen im Einzelfall gelten, hängt unter anderem von Gebäudeart, Vorhaben, Übergangsregelungen und Landesrecht ab.
Dieser Beitrag wurde mit Unterstützung künstlicher Intelligenz erstellt und von Leon Rainer Siggelkow fachlich geprüft und redaktionell freigegeben. Die Verantwortung für den Inhalt liegt bei LeRaSi.
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