Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) von LeRaSi
Auf dieser Seite finden Sie die Allgemeinen Geschäftsbedingungen von LeRaSi getrennt nach Leistungsbereich.
Bitte beachten Sie, dass je nach beauftragter Leistung unterschiedliche AGB gelten können. Maßgeblich ist der jeweilige Vertrag, das Angebot sowie die dort in Bezug genommenen Leistungsbeschreibungen.
Inhaltsübersicht
AGB Energieberatung
Stand: 01.01.2026
1. Geltungsbereich
1.1Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für den jeweiligen Vertrag zwischen der LeRaSi (Leon Rainer Siggelkow Energieberatung und Bauleitung), nachfolgend „LeRaSi“, und dem jeweiligen Vertragspartner über Lieferungen und Leistungen von LeRaSi.
1.2Verbraucher ist jede natürliche Person, die den Vertrag zu Zwecken abschließt, die überwiegend weder ihrer gewerblichen noch ihrer selbständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden können. Unternehmer ist eine natürliche oder juristische Person oder eine rechtsfähige Personengesellschaft, die bei Vertragsschluss in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handelt.
1.3Allgemeine Geschäftsbedingungen des Vertragspartners werden nicht Vertragsbestandteil, auch dann nicht, wenn LeRaSi ihnen nicht ausdrücklich widerspricht oder Leistungen in Kenntnis solcher Bedingungen erbringt. Etwas anderes gilt nur, wenn LeRaSi der Geltung der Bedingungen des Vertragspartners ausdrücklich in Textform zustimmt.
2. Vertragsschluss, Angebotsgültigkeit und Vorrang der Leistungsbeschreibung
2.1LeRaSi unterbreitet dem Vertragspartner ein Angebot. Soweit im Angebot nichts Abweichendes geregelt ist, ist das Angebot 14 Kalendertage ab Zugang beim Vertragspartner verbindlich.
2.2Der Vertrag kommt zustande, sobald der Vertragspartner das Angebot innerhalb der Angebotsfrist in Textform annimmt oder die Annahme durch schlüssiges Verhalten erklärt.
2.3Der Inhalt des Vertrages ergibt sich aus dem Angebot einschließlich der dort aufgeführten Positionen sowie allen Unterlagen, auf die im Angebot verwiesen wird, und diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Soweit das Angebot keine abweichenden Regelungen enthält, gelten diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Abweichende Individualvereinbarungen im Angebot gehen diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen vor.
3. Leistungsumfang
3.1Art, Umfang, Ziel und Inhalt der Leistung bestimmen sich nach dem Angebot und der dortigen Leistungsbeschreibung. LeRaSi erbringt die vereinbarten Leistungen nach den allgemein anerkannten Regeln der Technik sowie, soweit einschlägig, nach den im Angebot bezeichneten Berechnungs-, Nachweis- und Dokumentationsstandards.
3.2LeRaSi schuldet die fachgerechte Erbringung der im Angebot beschriebenen Beratungs-, Begleitungs- und Dokumentationsleistungen auf Grundlage der vom Vertragspartner bereitgestellten Informationen. Ein bestimmter wirtschaftlicher Erfolg oder eine bestimmte Entscheidung Dritter, insbesondere die Bewilligung von Fördermitteln oder das Erreichen einer bestimmten Zertifizierungsstufe, ist nicht geschuldet.
3.3Sofern nicht ausdrücklich in Textform etwas anderes vereinbart wird, erbringt LeRaSi keine Planungs-, Bauleitungs- oder Ausführungsleistungen. Die Verantwortung für Planung, Ausführung, Bauüberwachung und Mängelbeseitigung liegt bei den jeweils beauftragten Planern und ausführenden Unternehmen.
3.4Soweit Begehungen, Baustellenkontrollen oder Qualitätssicherungsleistungen vereinbart sind, erfolgen diese, sofern nicht ausdrücklich anders geregelt, stichprobenartig und können eine lückenlose Kontrolle sämtlicher Gewerke und Leistungen nicht ersetzen.
3.5LeRaSi ist berechtigt, zur Leistungserbringung fachkundige Dritte als Erfüllungsgehilfen einzusetzen.
4. Mitwirkungspflichten des Vertragspartners
4.1Der Vertragspartner stellt LeRaSi alle Informationen, Unterlagen, Nachweise und Zugänge vollständig, richtig, aktuell und rechtzeitig zur Verfügung, die LeRaSi zur ordnungsgemäßen Leistungserbringung benötigt. Ist der Vertragspartner Unternehmer, benennt er mindestens eine fachlich zuständige Ansprechperson, die berechtigt ist, projektbezogene Entscheidungen zu treffen und Freigaben zu erteilen. Ist der Vertragspartner Verbraucher, ist eine zuständige Ansprechperson zu benennen.
4.2Zu den erforderlichen Mitwirkungen gehören je nach beauftragter Leistung insbesondere Planungs- und Bestandsunterlagen, Flächen- und Nutzungsangaben, Baubeschreibung, Angaben zur Gebäudehülle und zu Bauteilaufbauten, Angaben und Nachweise zur technischen Gebäudeausrüstung, Produkt- und Herstellerdaten, Fotos sowie Mess- und Verbrauchsdaten. Soweit Förder- oder Zertifizierungsverfahren Gegenstand der Beauftragung sind, umfasst dies außerdem alle für Antrag, Nachweisführung, Einreichung, Prüfung, Rückfragen und Nachforderungen erforderlichen projektbezogenen Angaben, Erklärungen und Nachweise. Die Aufzählung ist nicht abschließend.
4.3Der Vertragspartner stellt sicher, dass LeRaSi erforderliche Vor-Ort-Termine durchführen kann. Hierzu gehören insbesondere der Zugang zum Objekt oder zur Baustelle, die Anwesenheit einer auskunftsfähigen Person sowie die Bereitstellung der für Begehungen erforderlichen Informationen.
4.4Der Vertragspartner teilt LeRaSi unverzüglich alle Umstände mit, die für die Leistungserbringung, Nachweisführung, Förderfähigkeit oder Zertifizierungsanforderungen erheblich sein können. Dies gilt insbesondere für Änderungen der Planung, Geometrie, Nutzung, Ausführung, Materialien, der technischen Gebäudeausrüstung, der Terminplanung, der Förder- oder Zertifizierungsstrategie sowie der beteiligten Unternehmen.
4.5Soweit LeRaSi Entwürfe, Berechnungsstände, Prüflisten oder Rückfragen übermittelt, übermittelt der Vertragspartner die erforderlichen Freigaben, Bestätigungen oder Ergänzungsinformationen innerhalb angemessener Frist. Wenn im Angebot oder in einer konkreten Anfrage eine Frist genannt ist, ist diese maßgeblich, sofern sie unter Berücksichtigung der Umstände des Einzelfalls angemessen ist.
4.6Der Vertragspartner stellt sicher, dass alle am Projekt beteiligten Dritten, deren Zuarbeit für die beauftragte Leistung erforderlich ist, ihre Unterlagen und Angaben rechtzeitig bereitstellen, und koordiniert diese Mitwirkung.
4.7LeRaSi darf auf die vom Vertragspartner oder von vom Vertragspartner eingebundenen Projektbeteiligten bereitgestellten Informationen und Nachweise vertrauen, soweit deren Unrichtigkeit nicht offensichtlich ist. Eine inhaltliche Prüfung fremder Planungen, Berechnungen oder Ausführungsleistungen ist nur geschuldet, wenn dies ausdrücklich vereinbart ist.
4.8Erbringt der Vertragspartner erforderliche Mitwirkungen nicht, nicht vollständig oder nicht rechtzeitig, ist LeRaSi berechtigt, nach vorheriger Aufforderung die Leistungserbringung bis zur Nachholung der Mitwirkung zu unterbrechen. Leistungsfristen und Termine verlängern sich in diesem Fall angemessen. Mehraufwand, der hierdurch entsteht, ist nach Maßgabe von § 6 zusätzlich zu vergüten.
4.9Bleibt eine erforderliche Mitwirkung trotz Aufforderung und angemessener Fristsetzung aus und wird dadurch die Leistungserbringung wesentlich erschwert oder unmöglich, ist LeRaSi berechtigt, den Vertrag nach § 16 aus wichtigem Grund zu kündigen.
5. Termine, Fristen, höhere Gewalt
5.1Termine und Fristen sind nur dann verbindlich, wenn sie im Angebot oder in einer gesonderten Vereinbarung ausdrücklich als verbindlich zugesagt wurden.
5.2Ereignisse höherer Gewalt berechtigen LeRaSi, die Leistungserbringung für die Dauer der Beeinträchtigung zu unterbrechen. Fristen verlängern sich um die Dauer der Beeinträchtigung zuzüglich einer angemessenen Anlaufzeit.
6. Leistungsänderungen, Zusatzleistungen und Mehraufwand
6.1Leistungen, die nicht im Angebot enthalten sind, werden nur geschuldet, wenn sie gesondert beauftragt werden. Sie sind als Zusatzleistungen zu vergüten.
6.2Mehraufwand, der nicht von LeRaSi zu vertreten ist, insbesondere aufgrund verspäteter, unvollständiger oder fehlerhafter Mitwirkung oder aufgrund nachträglicher Projektänderungen, ist zusätzlich zu vergüten. LeRaSi informiert über absehbaren Mehraufwand, soweit dies praktisch möglich ist.
6.3Soweit keine Pauschalvergütung vereinbart ist, erfolgt die Abrechnung entweder nach Zeitaufwand oder nach Bauabschnitten zu dem im Angebot ausgewiesenen Konditionen. Für Zusatzleistungen oder nachträglich beauftragte Leistungen gelten die im jeweiligen Nachtragsangebot ausgewiesenen Konditionen. Soweit ausnahmsweise keine Konditionen oder Stundensätze vereinbart sind, ist die übliche Vergütung nach den gesetzlichen Vorschriften geschuldet.
7. Fördermittel- und Zertifizierungsverfahren
7.1Entscheidungen über Bewilligung, Höhe, Auszahlung, Bearbeitungsdauer, Nachforderungen sowie das Erreichen bestimmter Förder- oder Zertifizierungsstufen treffen ausschließlich die zuständigen Stellen. LeRaSi schuldet die Erstellung der im Angebot beschriebenen Unterlagen und Mitwirkungen, übernimmt jedoch keine Gewähr für den Erfolg des Förder- oder Zertifizierungsverfahrens.
7.2Änderungen von Richtlinien, Programmbedingungen oder Auslegungspraxis sowie Bearbeitungszeiten der zuständigen Stellen liegen außerhalb des Einflussbereichs von LeRaSi und begründen keinen Verzug von LeRaSi.
7.3Verzögerungen oder Nachteile, die auf fehlender, verspäteter oder unrichtiger Mitwirkung des Vertragspartners oder von durch den Vertragspartner eingebundenen Dritten beruhen, hat LeRaSi nicht zu vertreten.
8. Arbeitsergebnisse, Beanstandungen und Korrekturen
8.1LeRaSi übergibt die im Angebot vorgesehenen Arbeitsergebnisse, insbesondere Berechnungen, Nachweise, Berichte, Einreichunterlagen oder Dokumentationspakete, in der vereinbarten Form, regelmäßig digital.
8.2Der Vertragspartner soll die Arbeitsergebnisse zeitnah daraufhin prüfen, ob sie dem vereinbarten Leistungsumfang entsprechen, und LeRaSi erkennbare Abweichungen oder Unstimmigkeiten in Textform möglichst konkret mitteilen, damit LeRaSi diese prüfen und erforderliche Korrekturen vornehmen kann. Wenn der Vertragspartner Verbraucher ist, begründet dies keine Untersuchungs- oder Rügeobliegenheit und führt nicht zum Verlust gesetzlicher Rechte.
8.3Soweit Arbeitsergebnisse objektiv von der vereinbarten Leistung abweichen und LeRaSi diese Abweichung zu vertreten hat, wird LeRaSi innerhalb angemessener Frist korrigieren oder ergänzen. Weitergehende Rechte richten sich nach den gesetzlichen Vorschriften.
8.4Wenn der Vertragspartner Unternehmer ist, sind offensichtliche Abweichungen innerhalb von 10 Werktagen ab Zugang der Arbeitsergebnisse in Textform anzuzeigen. Unterbleibt eine Anzeige, wird vermutet, dass die Arbeitsergebnisse insoweit dem vereinbarten Leistungsumfang entsprechen.
9. Haftung
9.1LeRaSi haftet unbeschränkt für Schäden, die vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht wurden. LeRaSi haftet ferner unbeschränkt bei schuldhafter Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit sowie in den Fällen zwingender gesetzlicher Haftung.
9.2Bei einfacher Fahrlässigkeit haftet LeRaSi nur, wenn eine wesentliche Vertragspflicht verletzt wird. Wesentliche Vertragspflichten sind solche Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Vertragspartner regelmäßig vertrauen darf. In diesen Fällen ist die Haftung von LeRaSi auf den typischerweise vorhersehbaren Schaden begrenzt.
9.3Im Übrigen ist die Haftung von LeRaSi für einfach fahrlässig verursachte Schäden ausgeschlossen.
9.4Soweit Nachteile darauf beruhen, dass Angaben, Unterlagen oder Nachweise des Vertragspartners oder von vom Vertragspartner eingebundenen Projektbeteiligten unrichtig, unvollständig oder nicht aktuell waren, haftet LeRaSi hierfür nicht, sofern die Unrichtigkeit nicht offensichtlich war.
9.5Die vorstehenden Haftungsregelungen gelten auch zugunsten der Organe, gesetzlichen Vertreter, Mitarbeiter und Erfüllungsgehilfen von LeRaSi.
10. Vergütung, Teilrechnungen, Fälligkeit, Verzug
10.1Die Vergütung und die Abrechnungslogik ergeben sich aus dem Angebot. Soweit im Angebot Teilrechnungen vorgesehen sind, werden diese mit Erreichen des jeweiligen Meilensteins oder der beschriebenen Leistungsstufe fällig.
10.2Rechnungen sind, sofern nichts Abweichendes vereinbart ist, innerhalb von 14 Kalendertagen nach Zugang ohne Abzug zu zahlen.
10.3Kommt der Vertragspartner mit einer fälligen Zahlung in Verzug, ist LeRaSi berechtigt, weitere Leistungen bis zum Ausgleich der fälligen Forderungen auszusetzen, sofern dies unter Berücksichtigung der beiderseitigen Interessen angemessen ist.
10.4Es gelten die gesetzlichen Verzugszinsen.
11. Aufrechnung und Zurückbehaltungsrechte
11.1Eine Aufrechnung ist nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen zulässig. Verbraucher dürfen zudem mit Forderungen aus demselben Vertragsverhältnis aufrechnen.
11.2Zurückbehaltungsrechte bestehen nur wegen Ansprüchen aus demselben Vertragsverhältnis. Zwingende Verbraucherrechte bleiben unberührt.
12. Zurückbehaltung von Arbeitsergebnissen, Nutzungsrechte
12.1LeRaSi ist berechtigt, Arbeitsergebnisse bis zur vollständigen Zahlung fälliger Forderungen zurückzuhalten, soweit dem keine zwingenden gesetzlichen Rechte entgegenstehen.
12.2Mit vollständiger Zahlung erhält der Vertragspartner ein einfaches, nicht ausschließliches Nutzungsrecht an den Arbeitsergebnissen für den vertraglich vorausgesetzten Zweck, insbesondere zur Vorlage bei Förderstellen, Zertifizierern, Behörden, Finanzierern und Projektbeteiligten, soweit dies projektbezogen erforderlich ist.
13. Vertraulichkeit
13.1Die Vertragspartner verpflichten sich, alle nicht allgemein bekannten geschäftlichen und projektbezogenen Informationen, die ihnen im Zusammenhang mit der Durchführung des Vertrages bekannt werden, vertraulich zu behandeln. Eine Weitergabe ist zulässig, soweit sie zur Vertragsdurchführung erforderlich ist oder gesetzlich geboten ist.
14. Datenschutz
14.1LeRaSi verarbeitet personenbezogene Daten zur Anbahnung, Durchführung und Abwicklung des Vertrages sowie zur Projektkommunikation, Dokumentation und Nachweisführung.
14.2Die Datenschutzhinweise für Vertragspartner nach Art. 13 und Art. 14 DSGVO werden dem Vertragspartner gesondert zur Verfügung gestellt, insbesondere als Anlage „Datenschutzhinweise für Vertragspartner“ oder in Textform, beispielsweise per E-Mail. Die Datenschutzerklärung auf der Website von LeRaSi gilt ausschließlich für die Nutzung der Website.
14.3Der Vertragspartner bestätigt, die Datenschutzhinweise für Vertragspartner erhalten zu haben oder sie in zumutbarer Weise abrufen zu können.
14.4Soweit dies zur Vertragsdurchführung erforderlich ist, dürfen personenbezogene Daten an Förderstellen, Zertifizierer, Behörden, Finanzierer sowie an von LeRaSi eingesetzte Dienstleister übermittelt werden.
15. Widerrufsrecht für Verbraucher
15.1Sofern dem Vertragspartner als Verbraucher bei einem Fernabsatzvertrag oder bei einem außerhalb von Geschäftsräumen geschlossenen Vertrag ein gesetzliches Widerrufsrecht zusteht, gelten die Bestimmungen der gesondert bereitgestellten Widerrufsbelehrung.
15.2LeRaSi stellt dem Verbraucher die Widerrufsbelehrung und das Muster-Widerrufsformular spätestens bei Vertragsschluss auf einem dauerhaften Datenträger zur Verfügung, beispielsweise per E-Mail als PDF.
15.3Verlangt der Verbraucher ausdrücklich, dass LeRaSi vor Ablauf der Widerrufsfrist mit der Leistung beginnt, gelten im Widerrufsfall die gesetzlichen Wertersatzregelungen. Das Widerrufsrecht kann bei vollständiger Leistungserbringung vor Ablauf der Widerrufsfrist erlöschen, wenn die gesetzlichen Voraussetzungen vorliegen und der Verbraucher dies bestätigt.
16. Kündigung, Vertragsbeendigung
16.1Beide Vertragspartner können den Vertrag aus wichtigem Grund ohne Einhaltung einer Frist kündigen.
16.2Ein wichtiger Grund liegt insbesondere vor, wenn der Vertragspartner fällige Zahlungen trotz Mahnung und angemessener Fristsetzung nicht leistet, spätestens jedoch 14 Tage nach Zustellung der Mahnung; der Vertragspartner Mitwirkungspflichten nach § 4 trotz Aufforderung und angemessener Fristsetzung nicht erfüllt oder erforderliche Angaben und Unterlagen nicht, nicht vollständig oder nicht rechtzeitig bereitstellt und dadurch die Leistungserbringung wesentlich erschwert, verzögert oder unmöglich wird; eine Partei wesentliche Vertragspflichten schwerwiegend verletzt und den Verstoß trotz angemessener Fristsetzung nicht abstellt.
16.3Die Kündigung soll in Textform erfolgen.
16.4Im Fall der Kündigung sind die bis zur Wirksamkeit der Kündigung erbrachten Leistungen zu vergüten. Im Übrigen richten sich die Rechtsfolgen nach den gesetzlichen Vorschriften.
17. Referenznutzung
17.1LeRaSi ist berechtigt, die im Rahmen der Zusammenarbeit bearbeiteten Projekte in geeigneter Weise als Referenz zu verwenden, insbesondere auf der Website, in Präsentationen oder in sonstigen Veröffentlichungen.
17.2Die Darstellung erfolgt ausschließlich in allgemeiner Form ohne Offenlegung sensibler personenbezogener Daten, sofern keine ausdrückliche Zustimmung des Vertragspartners vorliegt.
17.3Der Vertragspartner kann der Verwendung seiner Projekte als Referenz jederzeit in Textform widersprechen.
18. Verbraucherstreitbeilegung
18.1LeRaSi ist weder verpflichtet noch bereit, an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen. Zuständige allgemeine Verbraucherschlichtungsstelle ist die Universalschlichtungsstelle des Bundes, Zentrum für Schlichtung e.V., Straßburger Straße 8, 77694 Kehl am Rhein.
19. Gerichtsstand, Recht, Textform
19.1Es gilt deutsches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts. Wenn der Vertragspartner Verbraucher ist, gilt diese Rechtswahl nur, soweit dadurch nicht zwingende Verbraucherschutzvorschriften des Staates entzogen werden, in dem der Verbraucher seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat.
19.2Wenn der Vertragspartner Unternehmer ist, ist Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus dem Vertragsverhältnis der Sitz von LeRaSi in Schwerin.
19.3Rechtserhebliche Erklärungen, Anzeigen und Abstimmungen können in Textform erfolgen, sofern nicht zwingend gesetzlich eine strengere Form vorgeschrieben ist.
20. Schlussbestimmungen
20.1Nebenabreden bestehen nicht.
20.2Änderungen und Ergänzungen des Vertrages sollen in Textform erfolgen. Gesetzliche Formvorschriften bleiben unberührt. Individuelle Abreden haben Vorrang.
20.3Sollten einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. An die Stelle der unwirksamen Bestimmung
20.4Die in diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen enthaltenen Überschriften dienen lediglich zur Bezugnahme und wirken sich nicht auf die Bedeutung oder Auslegung dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen aus.
AGB Bauleitung / Objektüberwachung
Stand: 09.04.2026
1. Geltungsbereich
1.1Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für Verträge zwischen LeRaSi (Leon Rainer Siggelkow Energieberatung und Bauleitung), nachfolgend „LeRaSi“, und dem jeweiligen Vertragspartner über Leistungen der Bauleitung, Objektüberwachung, baubegleitenden Kontrolle, Baustellenbegehung, Qualitätskontrolle, Rechnungsprüfung, Terminverfolgung, Dokumentation sowie sonstige damit zusammenhängende Leistungen, soweit diese im Angebot oder Vertrag von LeRaSi beschrieben sind.
1.2Verbraucher ist jede natürliche Person, die den Vertrag zu Zwecken abschließt, die überwiegend weder ihrer gewerblichen noch ihrer selbständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden können. Unternehmer ist eine natürliche oder juristische Person oder eine rechtsfähige Personengesellschaft, die bei Vertragsschluss in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handelt.
1.3Allgemeine Geschäftsbedingungen des Vertragspartners werden nicht Vertragsbestandteil, auch dann nicht, wenn LeRaSi ihnen nicht ausdrücklich widerspricht oder Leistungen in Kenntnis solcher Bedingungen erbringt. Etwas anderes gilt nur, wenn LeRaSi der Geltung der Bedingungen des Vertragspartners ausdrücklich in Textform zustimmt.
2. Vertragsschluss, Angebotsgültigkeit und Vertragsgrundlagen
2.1LeRaSi unterbreitet dem Vertragspartner ein Angebot. Soweit im Angebot nichts Abweichendes geregelt ist, ist das Angebot 14 Kalendertage ab Zugang beim Vertragspartner verbindlich.
2.2Der Vertrag kommt zustande, sobald der Vertragspartner das Angebot innerhalb der Angebotsfrist in Textform annimmt oder die Annahme durch schlüssiges Verhalten erklärt.
2.3Der Inhalt des Vertrages ergibt sich aus dem Angebot einschließlich der dort aufgeführten Positionen, der Leistungsbeschreibung, sämtlichen im Angebot ausdrücklich in Bezug genommenen Unterlagen und diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen.
2.4Abweichende Individualvereinbarungen im Angebot oder in sonstigen ausdrücklich getroffenen Vereinbarungen gehen diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen vor.
3. Leistungsumfang Bauleitung / Objektüberwachung
3.1Art, Umfang, Ziel und Inhalt der geschuldeten Leistungen bestimmen sich ausschließlich nach dem Angebot und der dortigen Leistungsbeschreibung.
3.2Soweit LeRaSi mit Leistungen der Bauleitung oder Objektüberwachung beauftragt ist, erbringt LeRaSi die im Angebot bezeichneten Überwachungs-, Koordinations-, Prüf-, Dokumentations- und Begleitungsleistungen nach den allgemein anerkannten Regeln der Technik sowie im Rahmen des jeweils vereinbarten Leistungsbildes.
3.3Soweit im Angebot nichts Abweichendes geregelt ist, umfasst die Bauleitung / Objektüberwachung insbesondere die stichprobenartige Überwachung der Bauausführung auf Übereinstimmung mit den genehmigten Unterlagen, den Ausführungsunterlagen, den beauftragten Leistungen der ausführenden Unternehmen, den öffentlich-rechtlichen Anforderungen sowie den allgemein anerkannten Regeln der Technik.
3.4Sofern ausdrücklich vereinbart, kann die Leistung zusätzlich die Koordination der an der Objektüberwachung fachlich Beteiligten, Baustellenbegehungen, Protokollierung, Mitwirkung bei Aufmaß- und Rechnungsprüfung, Unterstützung bei der Terminverfolgung, Vorbereitung oder Begleitung von Abnahmen sowie Mängelfeststellungen umfassen.
3.5LeRaSi schuldet keine permanente Anwesenheit auf der Baustelle, keine lückenlose oder durchgehende Kontrolle sämtlicher Gewerke, Arbeitsschritte, Materialien, Mengen, Termine oder Sicherheitsmaßnahmen, sondern nur die vertraglich vereinbarte Leistung im geschuldeten Umfang.
3.6LeRaSi schuldet keinen bestimmten wirtschaftlichen Erfolg, keine Garantie für Termin- oder Kostenentwicklungen, keine vollständige Mängelfreiheit der Bauausführung und keinen bestimmten Erfolg gegenüber Behörden, Versicherern, Förderstellen, Prüfstellen oder sonstigen Dritten.
3.7Sofern nicht ausdrücklich in Textform etwas anderes vereinbart wird, erbringt LeRaSi insbesondere keine eigenen Ausführungsleistungen, keine rechtsberatenden Leistungen, keine Leistungen eines Prüfingenieurs oder Sachverständigen mit hoheitlicher oder förmlicher Prüffunktion, keine Labor- oder Materialprüfungen, keine SiGeKo-Leistungen, keine Fachbauleitung für Sondergewerke und keine öffentlich-rechtliche Bauleiterstellung im Sinne des jeweils anwendbaren Landesrechts.
3.8Wird LeRaSi zusätzlich und ausdrücklich als öffentlich-rechtlicher Bauleiter oder in vergleichbarer Funktion nach einschlägigem Landesrecht benannt oder beauftragt, gelten ergänzend die dafür maßgeblichen öffentlich-rechtlichen Vorgaben. Eine solche Funktion bedarf einer gesonderten Vereinbarung oder einer entsprechenden formalen Benennung.
3.9LeRaSi ist berechtigt, zur Leistungserbringung fachkundige Dritte als Erfüllungsgehilfen einzusetzen.
4. Mitwirkungspflichten des Vertragspartners
4.1Der Vertragspartner stellt LeRaSi alle Informationen, Unterlagen, Pläne, Genehmigungen, Verträge, Nachträge, Leistungsverzeichnisse, Termine, Ansprechpartner, Protokolle, Freigaben, Ausführungsdetails und sonstigen projektbezogenen Informationen vollständig, richtig, aktuell und rechtzeitig zur Verfügung, die für die ordnungsgemäße Leistungserbringung erforderlich sind.
4.2Zu den Mitwirkungspflichten gehören insbesondere die rechtzeitige Bereitstellung von Ausführungsunterlagen, Detailplanungen, Fachplanungen, statischen Unterlagen, Haustechnikplanungen, Terminplänen, Vergabeunterlagen, Unternehmerverträgen, Nachtragsständen, Materialfreigaben, Bemusterungen, behördlichen Bescheiden und Ansprechpartnern aller Projektbeteiligten.
4.3Der Vertragspartner stellt sicher, dass LeRaSi Zugang zur Baustelle, zu den relevanten Unterlagen und zu den für die Leistungserbringung erforderlichen Personen erhält.
4.4Der Vertragspartner bleibt, soweit nichts anderes vereinbart ist, für Projektentscheidungen, Freigaben, Beauftragungen ausführender Unternehmen, Zahlungen an Unternehmer, die Einhaltung eigener Bauherrenpflichten sowie die Bereitstellung eines funktionsfähigen Planungsteams verantwortlich.
4.5Der Vertragspartner teilt LeRaSi unverzüglich alle Umstände mit, die für die Bauleitung oder Objektüberwachung erheblich sein können. Dies gilt insbesondere für Änderungen der Planung, der Ausführung, der Materialien, der Unternehmer, der Termine, des Bauablaufs, der Kostenansätze und der Genehmigungslage.
4.6Der Vertragspartner stellt sicher, dass alle von ihm eingebundenen Dritten ihre erforderlichen Unterlagen und Angaben rechtzeitig zur Verfügung stellen und koordiniert diese Mitwirkung.
4.7LeRaSi darf auf die vom Vertragspartner oder von von ihm eingebundenen Projektbeteiligten bereitgestellten Unterlagen, Nachweise und Erklärungen vertrauen, soweit deren Unrichtigkeit nicht offensichtlich ist.
4.8Erbringt der Vertragspartner erforderliche Mitwirkungen nicht, nicht vollständig oder nicht rechtzeitig, ist LeRaSi berechtigt, nach vorheriger Aufforderung die Leistungserbringung bis zur Nachholung der Mitwirkung zu unterbrechen. Leistungsfristen und Termine verlängern sich in diesem Fall angemessen. Hierdurch entstehender Mehraufwand ist zusätzlich zu vergüten.
5. Baustelle, Sicherheit, SiGeKo und Fachbauleiter
5.1Die Verantwortung der ausführenden Unternehmen für ihre eigenen Leistungen, ihre Mitarbeiter, die Organisation ihrer Arbeitsabläufe, ihre Verkehrssicherungspflichten, ihre Arbeitsschutzpflichten und die Einhaltung der sie betreffenden gesetzlichen Vorgaben bleibt unberührt.
5.2LeRaSi ist nicht automatisch Sicherheits- und Gesundheitsschutzkoordinator (SiGeKo). SiGeKo-Leistungen nach der Baustellenverordnung werden nur geschuldet, wenn sie ausdrücklich und gesondert beauftragt wurden.
5.3Soweit nach öffentlich-rechtlichen Vorschriften ein Bauleiter, Fachbauleiter, SiGeKo oder sonstige besondere Funktionsträger erforderlich sind, obliegt die rechtzeitige Bestellung grundsätzlich dem Vertragspartner, soweit LeRaSi nicht ausdrücklich mit dieser Funktion beauftragt wurde.
5.4Soweit für einzelne Gewerke oder Teilbereiche besondere Fachkunde erforderlich ist, die nicht zum ausdrücklich übernommenen Leistungsumfang von LeRaSi gehört, sind geeignete Fachbauleiter, Fachplaner, Sachverständige oder Sonderfachleute gesondert einzubinden.
6. Termine, Fristen, Behinderungen
6.1Termine und Fristen sind nur dann verbindlich, wenn sie im Angebot oder in einer gesonderten Vereinbarung ausdrücklich als verbindlich zugesagt wurden.
6.2Verzögerungen infolge fehlender Mitwirkung, verspäteter Entscheidungen, unvollständiger Unterlagen, Planungsänderungen, Behinderungen auf der Baustelle, Ausfällen von Unternehmern, behördlicher Vorgaben oder sonstiger Umstände außerhalb des Einflussbereichs von LeRaSi hat LeRaSi nicht zu vertreten.
6.3Ereignisse höherer Gewalt berechtigen LeRaSi, die Leistungserbringung für die Dauer der Beeinträchtigung zu unterbrechen. Fristen verlängern sich um die Dauer der Beeinträchtigung zuzüglich einer angemessenen Anlaufzeit.
7. Leistungsänderungen, Zusatzleistungen und Mehraufwand
7.1Leistungen, die nicht im Angebot enthalten sind, werden nur geschuldet, wenn sie gesondert beauftragt werden. Sie sind als Zusatzleistungen zu vergüten.
7.2Mehraufwand, der nicht von LeRaSi zu vertreten ist, insbesondere aufgrund verspäteter oder unvollständiger Mitwirkung, Planungsänderungen, Ausführungsänderungen, Nachträgen, zusätzlichen Ortsterminen, wiederholten Abnahmen, verlängerten Bauzeiten oder neu hinzutretenden Unternehmern, ist zusätzlich zu vergüten.
7.3LeRaSi informiert über absehbaren Mehraufwand, soweit dies praktisch möglich ist.
8. Rechnungsprüfung, Nachträge, Abnahmen und Mängel
8.1Soweit eine Rechnungsprüfung vereinbart ist, erfolgt diese als technische und vertragliche Plausibilitätsprüfung auf Grundlage der vorliegenden Unterlagen und des erkennbaren Leistungsstandes. Eine steuerliche, anwaltliche oder vollumfänglich kalkulatorische Prüfung ist nicht geschuldet.
8.2Eine Freigabe-, Prüf- oder Empfehlungserklärung von LeRaSi ersetzt nicht die eigene Prüfung und Zahlungsentscheidung des Vertragspartners, soweit nichts anderes ausdrücklich vereinbart ist.
8.3Soweit LeRaSi bei Abnahmen oder Mängelfeststellungen mitwirkt, erfolgt dies im Rahmen der bei den jeweiligen Terminen erkennbaren Umstände. Verdeckte Mängel, später auftretende Mängel oder außerhalb des vereinbarten Prüfumfangs liegende Abweichungen können dadurch nicht ausgeschlossen werden.
8.4LeRaSi ist nicht Vertragspartner der ausführenden Unternehmen des Vertragspartners. Mängelbeseitigungsansprüche, Vertragsstrafen, Einbehalte, Fristsetzungen und sonstige Rechte gegenüber Unternehmern sind grundsätzlich vom Vertragspartner wahrzunehmen, soweit LeRaSi nicht ausdrücklich mit einzelnen Unterstützungsleistungen beauftragt wurde.
9. Arbeitsergebnisse, Dokumentation und Beanstandungen
9.1LeRaSi übergibt die im Angebot vorgesehenen Arbeitsergebnisse, insbesondere Protokolle, Begehungsberichte, Stellungnahmen, Prüfvermerke, Fotodokumentationen oder sonstige Dokumentationen, in der vereinbarten Form, regelmäßig digital.
9.2Der Vertragspartner soll die Arbeitsergebnisse zeitnah daraufhin prüfen, ob sie dem vereinbarten Leistungsumfang entsprechen, und LeRaSi erkennbare Abweichungen oder Unstimmigkeiten in Textform möglichst konkret mitteilen, damit LeRaSi diese prüfen und erforderliche Korrekturen vornehmen kann. Wenn der Vertragspartner Verbraucher ist, begründet dies keine Untersuchungs- oder Rügeobliegenheit und führt nicht zum Verlust gesetzlicher Rechte.
9.3Soweit Arbeitsergebnisse objektiv von der vereinbarten Leistung abweichen und LeRaSi diese Abweichung zu vertreten hat, wird LeRaSi innerhalb angemessener Frist korrigieren oder ergänzen. Weitergehende Rechte richten sich nach den gesetzlichen Vorschriften.
9.4Wenn der Vertragspartner Unternehmer ist, sind offensichtliche Abweichungen innerhalb von 10 Werktagen ab Zugang der Arbeitsergebnisse in Textform anzuzeigen. Unterbleibt eine Anzeige, wird vermutet, dass die Arbeitsergebnisse insoweit dem vereinbarten Leistungsumfang entsprechen.
10. Haftung
10.1LeRaSi haftet unbeschränkt für Schäden, die vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht wurden. LeRaSi haftet ferner unbeschränkt bei schuldhafter Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit sowie in den Fällen zwingender gesetzlicher Haftung.
10.2Bei einfacher Fahrlässigkeit haftet LeRaSi nur, wenn eine wesentliche Vertragspflicht verletzt wird. Wesentliche Vertragspflichten sind solche Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Vertragspartner regelmäßig vertrauen darf. In diesen Fällen ist die Haftung von LeRaSi auf den typischerweise vorhersehbaren Schaden begrenzt.
10.3Im Übrigen ist die Haftung von LeRaSi für einfach fahrlässig verursachte Schäden ausgeschlossen.
10.4Soweit Nachteile darauf beruhen, dass Angaben, Unterlagen, Planungen, Freigaben oder Nachweise des Vertragspartners oder von von ihm eingebundenen Projektbeteiligten unrichtig, unvollständig, verspätet oder nicht aktuell waren, haftet LeRaSi hierfür nicht, sofern die Unrichtigkeit oder Unvollständigkeit nicht offensichtlich war.
10.5Die vorstehenden Haftungsregelungen gelten auch zugunsten der Organe, gesetzlichen Vertreter, Mitarbeiter und Erfüllungsgehilfen von LeRaSi.
11. Vergütung, Teilrechnungen, Fälligkeit, Verzug
11.1Die Vergütung und die Abrechnungslogik ergeben sich aus dem Angebot. Soweit im Angebot Teilrechnungen, Abrechnung nach Zeitaufwand, Monatspauschalen, Ortsterminen oder Baufortschritt vorgesehen sind, gilt die dort vereinbarte Regelung.
11.2Rechnungen sind, sofern nichts Abweichendes vereinbart ist, innerhalb von 14 Kalendertagen nach Zugang ohne Abzug zu zahlen.
11.3Kommt der Vertragspartner mit einer fälligen Zahlung in Verzug, ist LeRaSi berechtigt, weitere Leistungen bis zum Ausgleich der fälligen Forderungen auszusetzen, sofern dies unter Berücksichtigung der beiderseitigen Interessen angemessen ist.
11.4Es gelten die gesetzlichen Verzugszinsen.
12. Aufrechnung und Zurückbehaltungsrechte
12.1Eine Aufrechnung ist nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen zulässig. Verbraucher dürfen zudem mit Forderungen aus demselben Vertragsverhältnis aufrechnen.
12.2Zurückbehaltungsrechte bestehen nur wegen Ansprüchen aus demselben Vertragsverhältnis. Zwingende Verbraucherrechte bleiben unberührt.
13. Zurückbehaltung von Arbeitsergebnissen, Nutzungsrechte
13.1LeRaSi ist berechtigt, Arbeitsergebnisse bis zur vollständigen Zahlung fälliger Forderungen zurückzuhalten, soweit dem keine zwingenden gesetzlichen Rechte entgegenstehen.
13.2Mit vollständiger Zahlung erhält der Vertragspartner ein einfaches, nicht ausschließliches Nutzungsrecht an den Arbeitsergebnissen für den vertraglich vorausgesetzten projektbezogenen Zweck.
14. Vertraulichkeit
14.1Die Vertragspartner verpflichten sich, alle nicht allgemein bekannten geschäftlichen und projektbezogenen Informationen, die ihnen im Zusammenhang mit der Durchführung des Vertrages bekannt werden, vertraulich zu behandeln.
14.2Eine Weitergabe ist zulässig, soweit sie zur Vertragsdurchführung erforderlich ist, vom Vertragspartner freigegeben wurde oder gesetzlich geboten ist.
15. Datenschutz
15.1LeRaSi verarbeitet personenbezogene Daten zur Anbahnung, Durchführung und Abwicklung des Vertrages sowie zur Projektkommunikation, Dokumentation und Nachweisführung.
15.2Die Datenschutzhinweise für Vertragspartner nach Art. 13 und Art. 14 DSGVO werden dem Vertragspartner gesondert zur Verfügung gestellt, insbesondere als Anlage oder in Textform, beispielsweise per E-Mail.
15.3Soweit dies zur Vertragsdurchführung erforderlich ist, dürfen personenbezogene Daten an Projektbeteiligte, Behörden, Versicherer, Sachverständige, Fachplaner, ausführende Unternehmen oder eingesetzte Dienstleister übermittelt werden.
16. Widerrufsrecht für Verbraucher
16.1Sofern dem Vertragspartner als Verbraucher bei einem Fernabsatzvertrag oder bei einem außerhalb von Geschäftsräumen geschlossenen Vertrag ein gesetzliches Widerrufsrecht zusteht, gelten die Bestimmungen der gesondert bereitgestellten Widerrufsbelehrung.
16.2LeRaSi stellt dem Verbraucher die Widerrufsbelehrung und das Muster-Widerrufsformular spätestens bei Vertragsschluss auf einem dauerhaften Datenträger zur Verfügung, beispielsweise per E-Mail als PDF.
16.3Verlangt der Verbraucher ausdrücklich, dass LeRaSi vor Ablauf der Widerrufsfrist mit der Leistung beginnt, gelten im Widerrufsfall die gesetzlichen Wertersatzregelungen. Das Widerrufsrecht kann bei vollständiger Leistungserbringung vor Ablauf der Widerrufsfrist erlöschen, wenn die gesetzlichen Voraussetzungen vorliegen und der Verbraucher dies bestätigt.
17. Kündigung, Vertragsbeendigung
17.1Das gesetzliche Recht des Bestellers zur Kündigung nach den gesetzlichen Vorschriften bleibt unberührt.
17.2Beide Vertragspartner können den Vertrag aus wichtigem Grund ohne Einhaltung einer Frist kündigen.
17.3Ein wichtiger Grund liegt insbesondere vor, wenn der Vertragspartner fällige Zahlungen trotz Mahnung und angemessener Fristsetzung nicht leistet, erforderliche Mitwirkungspflichten trotz Aufforderung und angemessener Fristsetzung nicht erfüllt oder eine Partei wesentliche Vertragspflichten schwerwiegend verletzt und den Verstoß trotz angemessener Fristsetzung nicht abstellt.
17.4Die Kündigung soll in Textform erfolgen.
17.5Im Fall der Kündigung sind die bis zur Wirksamkeit der Kündigung erbrachten Leistungen zu vergüten. Im Übrigen richten sich die Rechtsfolgen nach den gesetzlichen Vorschriften.
18. Verbraucherstreitbeilegung
18.1LeRaSi ist weder verpflichtet noch bereit, an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen.
18.2Zuständige allgemeine Verbraucherschlichtungsstelle ist die Universalschlichtungsstelle des Bundes, Zentrum für Schlichtung e.V., Straßburger Straße 8, 77694 Kehl am Rhein.
19. Gerichtsstand, Recht, Textform, Schlussbestimmungen
19.1Es gilt deutsches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts. Wenn der Vertragspartner Verbraucher ist, gilt diese Rechtswahl nur, soweit dadurch nicht zwingende Verbraucherschutzvorschriften des Staates entzogen werden, in dem der Verbraucher seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat.
19.2Wenn der Vertragspartner Unternehmer ist, ist Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus dem Vertragsverhältnis der Sitz von LeRaSi in Schwerin.
19.3Rechtserhebliche Erklärungen, Anzeigen und Abstimmungen können in Textform erfolgen, sofern nicht zwingend gesetzlich eine strengere Form vorgeschrieben ist.
19.4Nebenabreden bestehen nicht.
19.5Änderungen und Ergänzungen des Vertrages sollen in Textform erfolgen. Gesetzliche Formvorschriften bleiben unberührt. Individuelle Abreden haben Vorrang.
19.6Sollten einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.
19.7Die in diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen enthaltenen Überschriften dienen lediglich der Bezugnahme und wirken sich nicht auf die Bedeutung oder Auslegung dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen aus.
20. Referenznutzung
20.1LeRaSi ist berechtigt, die im Rahmen der Zusammenarbeit bearbeiteten Projekte in geeigneter Weise als Referenz zu verwenden, insbesondere auf der Website, in Präsentationen oder in sonstigen Veröffentlichungen.
20.2Die Darstellung erfolgt ausschließlich in allgemeiner Form ohne Offenlegung sensibler personenbezogener Daten, sofern keine ausdrückliche Zustimmung des Vertragspartners vorliegt.
20.3Der Vertragspartner kann der Verwendung seiner Projekte als Referenz jederzeit in Textform widersprechen.